Kontaktaufnahme mit dem Anwalt
Zehn Tipps
1. Die erste Kontaktaufnahme empfiehlt sich per Telefon oder eMail. In dringenden Terminsachen (z.B. Abmahnung mit Fristsetzung) nutzen Sie am besten das Telefon. Beachten Sie bei eMails, dass diese nicht 100%ig sicher sind, soweit nicht eine Verschlüsselungssoftware wie PGP (Pretty Good Privacy) genutzt wird.
2. Sagen Sie, über welchen Kontakt Sie zu ihm kommen (Empfehlung, Internet etc.).
3. Sollten Sie am Telefon nicht zum Anwalt durchgestellt werden, hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer und bitten Sie um seinen Rückruf.
4. Schildern Sie kurz den Sachverhalt. Bitten Sie den Anwalt dann um einen Kostenvorschlag für die Erstberatung. Der Anwalt ist verpflichtet für sein Tätigwerden (also auch schon für eine Erstberatung und für Auskünfte), Gebühren zu nehmen, andernfalls verhält er sich wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Berufsrecht. Zudem sind die erlernten Rechtskenntnisse das Kapital bzw. das Werkzeug des Anwalts mit denen er seinen Lebensunterhalt verdient. Der Anwalt kann mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen.
5. Für eine über die Erstberatung hinausgehende- Beratung kann der Anwalt die Gebühren aus dem vollen Streitwert nehmen. Bei einem Streitwert von beispielsweise EUR 50.000 (dies ist etwa der Regelstreitwert, wenn man über eine Domain streitet) errechnet sich eine Gebühr in Höhe von EUR 1.511,90 zzgl. Auslagen (immer 19 % MWSt).
6. Lassen Sie sich nicht täuschen: eine einfache, präzise Antwort des Anwalts auf Ihre Fragen spricht nicht dafür, dass Sie ein einfaches Problem haben, sondern dass Sie mit einem Profi sprechen. Die dann folgende Gebührennote ist in aller Regel berechtigt, auch wenn die Beratung vielleicht nur zehn Minuten gedauert hat.
7. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit dem Anwalt. Auch der kann noch im Rahmen einer Erstberatung stattfinden. Für den Anwalt ist es wesentlich, dass er sich den Sachverhalt – also „Ihre Geschichte“ – erarbeitet. Das geht am Besten in einem persönlichen Gespräch. Der Sachverhalt bildet die Grundlage für die rechtliche Prüfung. Teilen Sie also Ihrem Anwalt alles mit, was irgendwie für die Angelegenheit relevant sein könnte.
8. Erschrecken Sie nicht über eine Vorschussrechnung. Anwälte haben das Privileg, Vorschussrechnungen stellen zu dürfen. Das hat seinen Grund: ist das Feuer erst mal gelöscht, war es gar nicht so schlimm und die Rechnung ist zu hoch.