Ab 2024: Register für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Ab dem 1.1.2024 ist es endlich soweit: Dann wird ein öffentliches Register für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingeführt. Dann kann man endlich zuverlässig die Existenz dieser Gesellschaft und ihre Gesellschafter feststellen. Bisher können Interessierte die Veränderungen, die eine GbR erfährt, nicht nachvollziehen – weder Gesellschafterwechsel, noch Sitzverlegung oder Änderungen in den Vertretungsbefugnissen.

Als Nachteil mag man es finden, dass es den Gesellschaften freistehen soll, sich zum Register anzumelden. Allerdings für bestimmte Transaktionen, vor allem beim Erwerb von Grundstücken, soll die Eintragung in das neue Register aber Pflicht sein.

Jürgen E. Leske