Nebenklage
Wer Opfer bestimmter schwerer Straftaten ist, hat die Möglichkeit, in dem Prozess gegen den oder die Täter als Nebenkläger aufzutreten. Dies ist für das Opfer eine besondere Chance, dafür zu sorgen, dass der Täter seiner gerechten Strafe zugeführt wird und dass ein Täter-Opfer-Ausgleich herbeigeführt wird. Es gibt also schon im Strafprozess die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass das Opfer eine Genugtuung für den erlittenen Schaden erhält.
Nebenkläger können Verletzte sein, die Opfer bestimmter Straftaten sind, beispielsweise
– Opfer bestimmter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
– Opfer von Körperverletzungen und Freiheitsentziehungen.
Sind die Opfer noch nicht alt genug, als Nebenkläger persönlich aufzutreten, dann können das für sie die Erziehungsberechtigten tun (also in der Regel die Eltern). Ist das Opfer gestorben, können seine Erben eventuell als Nebenkläger auftreten.
Die Nebenkläger sollten sich aber, wenn sie juristische Laien sind, sinnvollerweise nicht selbst in den Prozess begeben sondern sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
In jedem Fall: Der Nebenkläger hat im Strafprozess eine ähnliche Funktion wie der Staatsanwalt. Er (bzw. der von ihm beauftragte Rechtsanwalt) sitzt neben dem Staatsanwalt, hat praktisch dieselben Rechte wie dieser, also Antragsrechte, Fragerechte. Er hat über seinen Anwalt das Recht, die Akten einzusehen und kann, wie der Staatsanwalt, ein Plädoyer halten mit einem Antrag zur Verurteilung des Angeklagten.
Wer trägt die Kosten der Nebenklagevertretung?
Geht es in dem Strafverfahren um versuchten Totschlag oder Mord, um sexuelle Nötigung, sexuellen Missbrauch und ähnliches, dann kann ein Betroffener sich einen Anwalt beiordnen lassen. Eine solche Beiordnung des Nebenklägervertreters ist dann unabhängig von der wirt-schaftlichen Lage des Nebenklägers. Wird der Angeklagte am Ende verurteilt, dann hat er regelmäßig die Kosten der Nebenklage zu übernehmen.
In den übrigen Fällen, in denen der Nebenkläger zugelassen ist, kann dem Verletzten Prozesskostenhilfe gewährt werden, sofern er in entsprechend schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Täter-Opfer-Ausgleich
Wichtige Tätigkeit des Anwalts eines Opfer einer Straftat ist immer der Täter-Opfer-Ausgleich: Es geschieht immer häufiger, dass bereits im Strafprozess versucht wird, dem Opfer Genugtuung zukommen zu lassen, so dass das Opfer einer Straftat nicht erst nach dem Strafprozess seine Ansprüche in einem Zivilverfahren durchsetzen muss. Häufig wird diese Frage bereits in das Strafverfahren mitaufgenommen. Ein kluger Strafverteidiger wird ohnehin versuchen, diese Frage mit in den Strafprozess einzubringen. Wird hier ein befriedigende Lösung gefunden, wirkt sich dies positiv auf das Strafmaß aus. Für das Opfer liegt der Vorteil darin, dass häufig eine schnelle und unkomplizierte Lösung gefunden wird, weil die Gegenseite ein eigenes Interesse daran hat. Ein Zivilprozess, den das Opfer alleine führen muss, erübrigt sich dann.