Steuerstrafrecht
Unachtsamkeit in eigenen steuerlichen Dingen haben schon manchen in ein Steuerstrafverfahren gezogen. Da ist es wichtig, sich Rat von einem erfahrenen Anwalt zu holen. Denn die Grenzen von legaler Steuergestaltung und strafrechtlich relevantem Verhalten sind oft fließend.
Die Kanzlei begleitet Sie aber auch im Vorfeld, nämlich in Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, mit der Betriebsprüfung oder mit der Steuerfahndung.
Notruf Strafrecht: 0171 / 37 37 660
Und wir vertreten Sie vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.