Jugendstrafrecht
Es leuchtet jedem ein, dass Jugendliche und Heranwachsende, die straffällig werden, insgesamt bei Gericht und im Strafvollzug anders behandelt werden müssen als Erwachsene. Jugendliche kommen vor einen Jugendrichter oder ein Jugendschöffengericht. Die Reaktionen des Staates sind wesentlich differenzierter als im Erwachsenenstrafrecht und sehen nicht einfach nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung vor.
Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden erfordert also eigene Kenntnisse und Erfahrungen. Schon im Vorfeld muss der Verteidiger enge Fühlung mit den Eltern und mit den Jugendämtern halten, mit Erziehern, Psychotherapeuten, mit Psychologen und Arbeitgebern bzw. Stellen, die Arbeit vermitteln, die Fördermaßnahmen durchführen und mit vielen anderen mehr.
Mehr als im Erwachsenenstrafrecht müssen Prozesse gegen Jugendliche und Heranwachsende im Vorfeld vorbereitet werden, auch im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Dann besteht eine Chance auf ein Urteil, das die speziellen Gegebenheiten des Jugendlichen berücksichtigen kann.
Wenn dem Jugendlichen eine besonders schwere Tat vorgeworfen wird oder ihm die Verteidigung besonders schwer fällt, dann kann es sein, dass ihm ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird regelmäßig kann der Angeklagte seinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen.