Rolle rückwärts bei den Cannabis-Bestimmungen?

Wer sich für die Lockerung oder auch Verschärfungen der Cannabisbestimmungen interessiert, sollte sich genau ansehen, was auf diesem Gebiet in jüngster Zeit alles passiert. Vielen Politikern gefällt die Lockerung, wie sie in den vergangenen Jahren durchgesetzt wurde, überhaupt nicht. Zu denen gehört insbesondere der hessische Innenminister Roman Posseck. Der hat sich dafür stark gemacht, dass künftig in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr Cannabis geraucht werden kann und dass die erlaubten Besitzmengen wieder runtergesetzt werden. Die Sache mit dem Verbot des Rauchens in aller Öffentlichkeit (ausgenommen sind Orte in der Nähe von Kindergärten, Schulen etc.) ist bei der Innenministerkonferenz durchgefallen. Hier wird sich also nichts ändern, aber hinsichtlich der Frage, wie viel Gramm Cannabis darf man privat besitzen geht nun an den Bundesinnenminister.

Der hessische Minister will, dass die Änderung des Cannabis-Rechts unter der Ampel-Regierung auf straf- und prozessrechtlichem Gebiet wieder rückgängig gemacht werden. Er behauptet, dass diese Änderungen zu erheblichen Einschränkungen der Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden geführt hätten. Tatsächlich ist es so, dass nach dem neuen Recht die Telefonüberwachung beziehungsweise Online-Durchsuchungen nur noch in eng beschränkten Fällen möglich sind, was zu massiven Hindernissen bei der Strafverfolgung geführt habe.

Weiter wird gefordert, dass der Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum, der gegenwärtig bei 30 g beziehungsweise 60 g (in den eigenen Wänden) unproblematisch ist, herabgesetzt werden soll, auf eine Menge von 25 g bis zu 50 g.

Die Vorschläge aus Hessen wandern nun zur Bundesregierung, die aufgefordert wird, hier entsprechend zu handeln.

Wir werden das weiterverfolgen.

Stand: Juni 2026